WICHTIG: Neue Zugangsregelungen für Golfanlagen nach 15. BayIfSMV
Liebe Mitglieder,
aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat der Bayerische Landtag Änderungen beschlossen, die 15. BayIfSMV gilt ab heute 24.11. bis zum 15.12.21.
Für Ungeimpfte und Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen. D.h. Ungeimpfte und Nichtgenesene dürfen sich nur bis maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit. Bitte beachten Sie dies bei der Flighteinteilung.
Die Verantwortung der Kontrolle der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen, aber auch der nachfolgenden Zugangsbeschränkungen liegt beim Betreiber der Anlage.
Zusammenfassend die Zugangsregelungen für die verschiedenen Bereiche auf der Golfanlage, sofern die Golfanlage nicht in einem regionalen Hotspot liegt (siehe unten):
- Golfplatz outdoor: nach unserer Auffassung gilt der §4 nur für den Zutritt zu geschlossenen Sportstätten (Räumlichkeiten wie z.B. Clubhaus, Sekretariat, Caddiehalle), aber nicht für die Ausübung des Individualsports im Freien. Es sind aber die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte einzuhalten (siehe oben).
- Indoor-Golf-Halle: 2Gplus* und Maskenpflicht bis zum Betreten der Abschlagsmatte (Sportausübung ist von der Maskenpflicht befreit)
- Clubhaus: 2Gplus*
- Gastronomie: 2G (Ausnahme bis 31.12.: Ungeimpfte 12- bis 17-jährigen) und Sperrstunde ab 22 Uhr
- Einzelhandel, d.h. Pro-Shop:3G und 10m2 pro Person
- Sekretariat (wenn separat vom Pro-Shop): 2Gplus*
- Veranstaltungen, wie z.B. Mitgliederversammlung: 2Gplus*
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown:
- alle Sportstätten und damit auch Golfplätze sind geschlossen.
- Indoor-Trainingsbereiche z.B. Indoor-Golf sind geschlossen.
- Gastronomie ist geschlossen.
- Einzelhandel bleibt zwar geöffnet mit 20m2 pro Person.
Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 lag.
*Erklärung 2Gplus:
2G plus bedeutet, dass nur Menschen zu einer Veranstaltung oder an einem Ort zugelassen sind, die vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen sind und die zusätzlich auch noch aktuell schnellgetestet sind. Das „plus“ steht für den Schnelltest, dem sich Geimpfte und Genesene unterziehen müssen. Ein Selbsttest muss unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Bei 2G plus haben Ungeimpfte keinen Zutritt.
Quelle: https://www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona
Bitte beachten Sie, dass unser Clubhaus ab sofort geschlossen bleibt. Die Außentoiletten sind mit unserem Code zugänglich.
Bleiben Sie gesund.