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1. AUS (Regel 27-1)

ist durch weiße Pföcke und/oder weiße Linie gekennzeichnet.

an den Spielbahnen 16,17 und 18 gilt die platzseitige Innenbegrenzung des rechten Grenzzaunes.


 

2. Wasserhindernisse (Regel 26)

ist durch gelbe Pfosten und/oder gelbe Linien gekennzeichnet.

seitliche Wasserhindernisse sind mit roten Pfosten und/oder roten Linie gekennzeichnet.


 

3. Ungewöhnliche Bodenverhältnisse (Regel 25)

mit blauen Pflöcken gekennzeichnete Flächen.

weiß oder blau eingekreisten Stellen.

4. Hemmnisse (Regel 24)

a. Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1)

Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse und dürfen entfernt werden.

die Pfosten zur Entfernungsmarkierung.


 

b. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)

Alle künstlich angelegten und befestigten Wege, alle Sprinklerdeckel, Bänke, Ballwäscher, Papierkörbe, Abschlagtafeln und Schutzhütten.

Die Findlinge (Felsen) am Rande der Spielbahnen sind integrierte Bestandteile des Platzes! (Keine Erleichterungen!)


 

5.

In Turnieren ist das Mitführen von betriebsbereiten mobilen Telefonen und die Benutzung solcher nicht gestattet, außer für die Spielleitung, Platzrichter u.ä. oder mit Genehmigung (auch nachträglich) der Spielleitung. Das Mobiltelefon darf nur im Notfall benutzt werden.

6. Strafe bei Verstoß gegen eine Platzregel

Zählspiel: zwei Schläge

Lochspiel: Lochverlust


 

Hinweise zur Spielunterbrechung

unverzügliche Unterbrechung wegen Gefahr: 1 langer Signalton

normale Unterbrechung: 3 aufeinanderfolgende Signaltöne

Wiederaufnahme: 2 wiederholte kurze Signaltöne

 

Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers - Regel 6-8 a (II).

7. Entfernungsmarkierung

Entfernungsmarkierungen auf/an den Spielbahnen bis Anfang Grün

weißer Punkt - grüner Pfosten mit blauen Ring = 100 Meter

roter Punkt - grüner Pfosten mit 2 blauen Ringen = 150 Meter

blauer Punkt - grüner Pfosten mit 3 blauen Ringen = 200 Meter