
ist durch weiße Pföcke und/oder weiße Linie gekennzeichnet.
an den Spielbahnen 16,17 und 18 gilt die platzseitige Innenbegrenzung des rechten Grenzzaunes.
ist durch gelbe Pfosten und/oder gelbe Linien gekennzeichnet.
seitliche Wasserhindernisse sind mit roten Pfosten und/oder roten Linie gekennzeichnet.
mit blauen Pflöcken gekennzeichnete Flächen.
weiß oder blau eingekreisten Stellen.
Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse und dürfen entfernt werden.
die Pfosten zur Entfernungsmarkierung.
Alle künstlich angelegten und befestigten Wege, alle Sprinklerdeckel, Bänke, Ballwäscher, Papierkörbe, Abschlagtafeln und Schutzhütten.
Die Findlinge (Felsen) am Rande der Spielbahnen sind integrierte Bestandteile des Platzes! (Keine Erleichterungen!)
In Turnieren ist das Mitführen von betriebsbereiten mobilen Telefonen und die Benutzung solcher nicht gestattet, außer für die Spielleitung, Platzrichter u.ä. oder mit Genehmigung (auch nachträglich) der Spielleitung. Das Mobiltelefon darf nur im Notfall benutzt werden.
Zählspiel: zwei Schläge
Lochspiel: Lochverlust
unverzügliche Unterbrechung wegen Gefahr: 1 langer Signalton
normale Unterbrechung: 3 aufeinanderfolgende Signaltöne
Wiederaufnahme: 2 wiederholte kurze Signaltöne
Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers - Regel 6-8 a (II).
Entfernungsmarkierungen auf/an den Spielbahnen bis Anfang Grün
weißer Punkt - grüner Pfosten mit blauen Ring = 100 Meter
roter Punkt - grüner Pfosten mit 2 blauen Ringen = 150 Meter
blauer Punkt - grüner Pfosten mit 3 blauen Ringen = 200 Meter